Man hätte frühzeitig mit den sinkenden Zahlen der Wehrpflichtigen das Grundgesetz so ändern müssen, dass der Zivildienst zur Pflicht wird.
Vergiß' es. Dem Staat sind (gottseidank) sehr enge Grenzen gezogen, wenn es um Pflichtdienstleistungen der Bevölkerung geht. Die nationale Verteidigung ist diese eine Ausnahme; daß es teurer wäre, Vollzeitkräfte ein der Pflege einzustellen, hätte als Argument vor dem Bundesverfassungsgesetz keine Chance.
Der Zivildienst wird immer wieder als Argument herbeigezogen, wenn es um die Beibehaltung der Wehrpflicht geht. Das ist eine vollkommen verzerrte Wahrnehmung der Begründung der Wehrpflicht. Wherpflicht darf von den Bürgern verlangt werden, weil es um den Selbsterhalt des Staatswesens an sich geht. Die vom Grundgesetzt garantierte Gewissensfreiheit wiederum gebietet es, Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zu schaffen (deren Ausgestaltung wiederum relativ frei gewählt werden kann).
Wenn es keinen originären Grund mehr gibt, die Wehrpflicht zur Aufrechterhaltung der nationalen Souveränität beizubehalten, dann entfällt damit austomatisch auch die Notwendigkeit, einen Ersatzdienst zu betreiben. Die pflegerischen Tätigkeiten müssen dann eben anders sichergestellt werden, ganz gewiß aber nicht durch einen allgemeinen Arbeitsdienst. Gut, das wird dann teuerer. Naja, dann spart man eben nicht ganz soviel ein bei der Abschaffung der Wehrpflicht - na und? Dann muß das Geld eben anderswo eingespart werden, oder man muß die Steuern erhöhen.