Obwohl ich keine Ahnung von diesem schönen neuen Internetrecht habe, gibt das gute alte BGB doch die Grundlage...
Jeder der sein geistiges Eigentum im Wissen darüber, dass es von Jedem genutzt werden kann, veröffentlicht, gibt seine persönlichen Rechte auf.
Laß' mich raten: Du arbeitest nicht als Jurist, oder?
Wenn schon professionelle Juristen naturgemäß in 50% aller Fälle im Irrtum über rechtliche Sachverhalte sind, sollte man als Laie zu solchen Fragen besser schweigen.
ZitatIst so ähnlich wie Sperrmüll an der Strasse...
Ich werde auf den Rest nicht weiter eingehen. Diese Einlassung ist einfach nur der blanke Unsinn, und alle darauf basierenden Schlußfolgerungen zwangsläufig ebenso. Man kann ohne weiteres Daten für die nichtkommerzielle Nutzung freigeben ohne deswegen seine urheberrechtlichen Ansprüche zu verlieren. Ganz im Gegenteil, die Rechte an der Urheberschaft sind nach deutschem Recht sogar schlichtweg unveräußerlich. Ich habe aber schon starke Zweifel, ob die HGT-Dateien auf einem koscheren Weg entstanden sind, daher werde ich auf die Einbindung aller Szenarien mit Höhenkarten, die nicht Bestandteil der Standardinstallation von SB Pro sind, verzichten. Das ist schade, aber alles andere sind rechtliche Risiken, die ich beim besten Willing nicht eingehen kann.