Sehr hybsch geworden *lob*
Was ist das für Musik?
Beiträge von Dr.Thodt(911)
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Nebenbei noch: Beinhaltet eigentlich das Paket von Okaysoft für 95 Euro eine Zweitlizenz?
Nein, die muss gesondert erworben werden. "Update" ist hier das Zauberwort
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Hm, mal nen Burn in Test machen? Aber es gilt hier wie immer: ich übernehme keine Verantwortung für zerstörte Hardware!
Falls du nen zweiten Monitor und Vista oder 7 als OS hast kann auch der GPU Observer gute Dienste leisten
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Sieht echt krass aus, aber ich hoffe inständig, dass ich niemals abgesessen da vorgehen muss, sonst erhänge ich mich am Ende noch mit irgendeinem Kabel :p
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also ich habs mir letzten Monat auch wieder bestellt
*breites freches grinsen* Dann herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung!Hab nur den Dongle geordert und musste keinerlei Zollgebühren oder ähnliches bezahlen.
Ja, einfach mal unter zoll.de nachschauen. Wenn's nicht beim Zoll "hängen bleibt" haste Glück gehabt. Darauf verlassen kann man sich aber eben nicht. Und wenn's nicht klappt hat man nur ein paar Euros (reicht für ein Eis?) gespart und zusätzliche Rennerei. -
Aktuell ist die Version 2.654. Aber dafür brauchst du keine eigene Lizenz, also die 2.640 passt. Du kannst dann mit der Lizenz auch die Version 2.654 betreiben. Das Update auf Version 2.654 war kostenfrei und kann über die Seite von eSim Games bezogen (runtergeladen) werden.
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Also bei eSim steht
Lizenz: 100,- USD
DVD: 7,- USD
Handbuch: 15,- USD
Ergibt gesamt 122,- USD
Das entspricht 98,21 Euro bei einem Wechselkurs von 1,2422 (Stand 07. August)Dazu kämen dann noch evtl. Einfuhrabgaben/Steuern/Zollgebühren. Wie hoch die sind, kann ich dir nicht sagen, steht aber sicher irgendwo auf www.zoll.de
Im Endeffekt nimmt sich das dann nicht viel, ausser dass die Lieferung via Okaysoft wohl schneller geht. Geld sparen kann man übrigens, wenn man auf den Datenträger und das gedruckte Handbuch verzichtet und nur die Lizenz bestellt. -
Die Süddeutsche hat einen interessanten Artikel über die Synchronstimme von Homer -> KLICKEDIKLACK
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Rommel kennt doch jemanden, der sein SB verkaufen will. Ist aber auch ne ältere Version (also auch wieder Update notwendig). Den mal fragen?
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Also ich war Zwei mal Zugführer.
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Also die Masche funktioniert in etwa so. Man nehme die Inhaber einer s.g. Top-Level Domain (also bla.de, blubb.com oder wie eben in meinem Fall steelbeasts.net) und schreibt die an, das sich irgendjemand den selben Domainnamen (mit einer anderen Endung) registrieren will. Und weil man ja so nett ist und meint, der Angeschriebene hätte ja sicher ein Interesse daran, dass der selbe Name nicht einfach so von jemand anderen mit einer anderen Endung registriert wird, bietet man dem an, die Domain (mit anderer Endung) schnell selbst bei denen zu registrieren.
Klingt auf den ersten Blick wie ein netter Zug, hat aber i.d.R. 2 entscheidene Nachteile:
a) Die Preise für die Domain liegen oft mehrere hundert Prozent über dem marktüblichen Preis.
b) Meist wird man selbst gar nicht als Berechtigter an der Domain eingetragen und hat dann ernste Probleme die Domain z.B. umzuziehen, zu kündigen, was auch immer, da sie einem gar nicht wirklich "gehört".In dem konkreten Fall hier, habe ich keinerlei Preise für die Domains auf deren Seite finden können, aber irgendwas stand da von "registrieren für 10 / 20 / 30 Jahre". Die übliche Laufzeit für TDLs (Top-Level Domains) liegt bei 1 (z.B. .de) oder 2 Jahren (z.B. .com). Ich könnte mir gut vorstellen, dass die alles in Vorkasse haben wollen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
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Gerade bei mir aufgeschlagen:
Zitat
Return-Path: <Edward@lh-intl.org>
X-Original-To: info@steelbeasts.net
Delivered-To: info@steelbeasts.net
Received: from mail.umail168.cn4e.com (mail.umail168.cn4e.com [117.27.141.168])
by XXXXXXXXXX (Postfix) with ESMTP id 5BF251BE01AD
for <info@steelbeasts.net>; Tue, 31 Jul 2012 06:02:47 +0200 (CEST)
Received: from edwardpc (localhost.localdomain [127.0.0.1])
by mail.umail168.cn4e.com (Postfix) with SMTP id 8BFE1A2806B;
Tue, 31 Jul 2012 12:02:42 +0800 (CST)
Received: from edwardpc (unknown [125.85.154.25])
by mail.umail168.cn4e.com (Postfix) with ESMTPA;
Tue, 31 Jul 2012 12:02:42 +0800 (CST)
Reply-To: Edward@lh-intl.org
From: "Edward"<Edward@lh-intl.org>
To:
Subject: Urgent - Brand Name / Domain Name / steelbeasts
Date: Tue, 31 Jul 2012 12:01:56 +0800
Message-Id: <DM__120731101439_59371106732@smtp.lh-intl.org>
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/related;
boundary="----=_NextPart_12073110243693786368600_001"
X-Priority: 1
X-Mailer: DreamMail 4.6.8.6
Disposition-Notification-To: Edward@lh-intl.org(If you are not the right person, please transfer this urgent email to your CEO. Thanks )
Dear President/CEO,
We are a top network solution provider in Asia-Pacific region. Now we have something urgent to confirm with you. Today we received a formal application from a company called "Fortune Investment corporation.", who tried to apply for "steelbeasts" as Brand Name and following Domain Names from our organization:
steelbeasts.cn / .com.cn / .tw / .com.tw / .hk / .com.hk / .in / .jp / .kr / .asia
But after checking it, we find this name conflict with your company. so we need to check with you whether your company has authorized that company to register these names or not. If you have authorized this, we will finish the registration at once. If you haven't authorize, please let us know within 7 workdays, so that we will handle this issue better. Exceeding the limited time, we will unconditionally finish the registration for "Fortune Investment corporation.".
Best Regards,
Edward
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Edward Wang
Senior Manager2012-7-31
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This email may contain confidential attorney communications and/or work product. If you received it in error, please delete it and notify the sender.Hierbei handelt es sich um s.g. Domain Scam. Am Besten löschen und ignorieren.
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Da ich deine PM auch erhalten habe, soll das jetzt eine Aufforderung für mich sein mitzumachen?
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§2 regelt, was geschützt wird: Modelltexturen als Bestandteil vom Computerprogrammen (nach (1) Nr.1, auch Nr.4, Nr.7) fallen sicher darunter, soweit die Voraussetzungen des Absatz (2) erfüllt sind ("persönliche geistige Schöpfungen").
Hier wird die s.g. "Schöpfungshöhe" angesprochen. Was sich im Gesetzestext wie eine Hürde liest, ist in der Praxis sehr schnell erreicht. Einfachste Fotos oder Skizzen werden regelmäßig als schützenswertes Werk gemäß §2 eingestuft.
§3 regelt "Bearbeitungen": Es muß sich um eine "wesentliche" Änderung handeln, damit sie schutzwürdig ist.
Was eine "wesentliche" Änderung ist steht natürlich wieder nirgends. Ich würde aber davon ausgehen, dass hier die Gerichte ähnlich verfahren wie oben angesprochen.
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