- Um meine Handlung zu Folter im Sinne der UN-Antifolterkonvention werden zu lassen, müßte ich zunächst einmal ein "Träger staatlicher Gewalt" sein
- Bin ich nicht (mehr). - Sodann müßte ich Dir "vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden" zufügen, zufügen lassen oder dulden.
- Ich würde das Tatmerkmal "Vorsatz" wohl bejahen, aber fällt die verzögerte Freigabe von Informationen, das Nichtbefriedigen starker Neugier, bereits in die Kategorie der "starken" geistig-seelischen Leiden? - Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, sind ausdrücklich ausgenommen.
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