ZitatDazu erwarte ich noch die Antwort einer Anfrage an Nils wie das mit den Urheberrechten den nun wirklich ist
Wie sagte doch immer der Richter in meinen Jura-Vorlesungen: "Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung." (hier der erste Treffer im Google Ranking zum Theme "Urheberrechtsgesetz", es kann sich also nun wirklich jeder sehr leicht einen Überblick verschaffen)
§2 regelt, was geschützt wird: Modelltexturen als Bestandteil vom Computerprogrammen (nach (1) Nr.1, auch Nr.4, Nr.7) fallen sicher darunter, soweit die Voraussetzungen des Absatz (2) erfüllt sind ("persönliche geistige Schöpfungen").
§3 regelt "Bearbeitungen": Es muß sich um eine "wesentliche" Änderung handeln, damit sie schutzwürdig ist.
eSim Games erhebt keine Unterlassungsansprüche gegen schutzwürdige Bearbeitungen der Originaltexturen. (Das erstreckt sich aber nur auf die Originaltexturen, da wir ja keine Rechte an den Bearbeitungen Dritter haben, die wir irgendwie vergeben könnten; die Bearbeitung der Textur eines Dritten, wenn sie "nicht wesentlich" ist, bedarf zwar keiner Einwilligung, die Verbreitung hingegen sehr wohl - und die kann er auch untersagen. Dazu bedarf es auch keiner Begründung. Das ist ein Kernelement dessen, was das Urheberrecht ausmacht.)