Wie das mit den Urheberrechten den nun wirklich ist

  • Zitat

    Dazu erwarte ich noch die Antwort einer Anfrage an Nils wie das mit den Urheberrechten den nun wirklich ist


    Wie sagte doch immer der Richter in meinen Jura-Vorlesungen: "Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung." (hier der erste Treffer im Google Ranking zum Theme "Urheberrechtsgesetz", es kann sich also nun wirklich jeder sehr leicht einen Überblick verschaffen)


    §2 regelt, was geschützt wird: Modelltexturen als Bestandteil vom Computerprogrammen (nach (1) Nr.1, auch Nr.4, Nr.7) fallen sicher darunter, soweit die Voraussetzungen des Absatz (2) erfüllt sind ("persönliche geistige Schöpfungen").


    §3 regelt "Bearbeitungen": Es muß sich um eine "wesentliche" Änderung handeln, damit sie schutzwürdig ist.


    eSim Games erhebt keine Unterlassungsansprüche gegen schutzwürdige Bearbeitungen der Originaltexturen. (Das erstreckt sich aber nur auf die Originaltexturen, da wir ja keine Rechte an den Bearbeitungen Dritter haben, die wir irgendwie vergeben könnten; die Bearbeitung der Textur eines Dritten, wenn sie "nicht wesentlich" ist, bedarf zwar keiner Einwilligung, die Verbreitung hingegen sehr wohl - und die kann er auch untersagen. Dazu bedarf es auch keiner Begründung. Das ist ein Kernelement dessen, was das Urheberrecht ausmacht.)

    Bitte keine Privat-Nachrichten an mich!
    eMails integrieren sich viel besser in meinen Arbeitsablauf, oder schreibt's gleich ins Forum, OK?

  • ab wann ist eine Bearbeitung eine Bearbeitung und keine Kopie mehr? Und nur weil jemand keine Unterlassungsansprüche gegen die Bearbeitung der Orginale erhebt, heisst das doch nicht, das damit alle Rechte an den Bearbeiter übergehen, oder? So ganz einfach, wie es z.B. hier im Forum an anderer Stelle rauszuhören war, stelle ich mir das Ganze nicht vor.

  • ein Besuch beim Anwalt klärt derartige Fragen. Ist ja keine Rechtsberatung hier. Was an anderes Stelle stand, ist nur ein Hauch dessen, um was es ging und daher nicht aussagekräftig oder repräsentativ.




    "Religion (und so manch andere Weltanschauung) ist Wahnsinn im Kleide der Rationalität, Satire und Komik Rationalität im Kleide des Wahnsinns." Tim Wolff 2015

    Aufstehen, Krone liegen lassen, Haare zerzausen und Eskalieren gehen!

  • §2 regelt, was geschützt wird: Modelltexturen als Bestandteil vom Computerprogrammen (nach (1) Nr.1, auch Nr.4, Nr.7) fallen sicher darunter, soweit die Voraussetzungen des Absatz (2) erfüllt sind ("persönliche geistige Schöpfungen").


    Hier wird die s.g. "Schöpfungshöhe" angesprochen. Was sich im Gesetzestext wie eine Hürde liest, ist in der Praxis sehr schnell erreicht. Einfachste Fotos oder Skizzen werden regelmäßig als schützenswertes Werk gemäß §2 eingestuft.


    §3 regelt "Bearbeitungen": Es muß sich um eine "wesentliche" Änderung handeln, damit sie schutzwürdig ist.


    Was eine "wesentliche" Änderung ist steht natürlich wieder nirgends. Ich würde aber davon ausgehen, dass hier die Gerichte ähnlich verfahren wie oben angesprochen.

  • ab wann ist eine Bearbeitung eine Bearbeitung und keine Kopie mehr?


    Der Jurist wird hier klipp und klar antworten: "Das kommt ganz darauf an."


    Um es mal in praktischen Beispielen anzudeuten: Auf eine bestehende Textur einfache Helligkeits-, Kontrast-, Gamma-, oder Farbkorrekturen anzuwenden und das ganze dann als eigene Arbeit zu deklarieren dürfte umso weniger überzeugen, je subtiler die Änderungen ausfallen.
    Wenige Pixel umzumalen dürfte im Allgemeinen auch nicht ausreichen, obwohl man im Einzelfall darüber auch mal streiten könnte - wenn beispielsweise in einer Textur die Blinker schön hellorange sind und in der anderen Textur mit grünem Panzerband überklebt ausschauen, könnte man argumentieren, daß die Tarnwirkung mit diesen minimalen Änderungen gesteigert worden sei. Vielleicht käme man vor Gericht damit durch, vielleicht aber auch nicht.
    Die Umwidmung von "einfach oliv" zu MERDC ist ganz sicher eine eigene Schöpfung, ebenso wie die LSD-Texturen eines gewissen US-Nutzers vor einigen Jahren. In der Praxis dürften die meisten Arbeiten irgendwo zwischen diesen Extremen liegen. Wenn man sichergehen will, sollte man sich Mühe geben - halt etwas eigenes machen.

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