Während man als kleiner Junge schnell erkannte das es ratsamer ist an Engstellen in GA zu warten bis die Martinssinger mit ihren prall gefüllten Tüten voll Sußigkeiten vorbeikommen um diese "freiwillig" abzugeben, so sind andere auf den Trichter gekommen das Liedgut zu analysieren.
Gutachten
9. November 2012
Über die weltanschauliche Neutralität eines so genannten „Sanktmartinsliedes“ mit dem Titel Ich gehe mit meiner Laterne (Verfasser unbekannt, vermutlich katholisch).
Gegenstand des Gutachtens
Gegenstand des Gutachtens ist ein so genanntes „Sanktmartinslied“ mit dem Titel Ich gehe mit meiner Laterne (Verfasser unbekannt, vermutlich katholisch). Der Text ist nachfolgend dokumentiert:
Ich gehe mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir.
Dort oben leuchten die Sterne und unten da leuchten wir.
Mein Licht ist aus, ich geh’ nach Haus’,
rabimmel rabammel rabumm.
Ergebnis der Beurteilung
Die weltanschauliche Neutralität des so genannten „Sanktmartinsliedes“ mit dem Titel Ich gehe mit meiner Laterne ist nicht gegeben. Das Liedgut wird vom Standpunkt weltanschaulicher Neutralität als bedenklich eingestuft. Der Verfasser ist vermutlich katholisch.
Begründung
Das Lied beginnt mit einer Verhöhnung des Selbstbestimmungsrechts freier Individuen in einer modernen Gesellschaft durch die Macht der Kirche, die auf antiindividualistische Zwangsvergemeinschaftung basiert und in einer auf Repression und Unfreiheit fußenden Bindung des Menschen an sein Artefakt mündet: Ich gehe mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir.
Die in Aussicht gestellte Autonomie („Ich“) und die scheinbare Freizügigkeit („gehe“) wird durch die kollektivistische Auflage („mit“) und die Fesselung an das im Zuge rücksichtsloser Indoktrination stark verinnerlichte („meiner“) Symbol der Unterdrückung („Laterne“) zynisch konterkariert. So wie die Kirche seit Jahrtausenden Menschen unterdrückt, so unterdrückt hier die „Laterne“ die Freiheit dessen, der sie sich gutgläubig zu eigen macht und damit in eine Abhängigkeit gerät, die in ihrer stabilen Konstitution nicht mehr zu brechen ist, ohne dass der Mensch selbst daran zerbricht. Am Ende „geht“ hier ein Mensch, der ohne seine „Laterne“ im Duktus der Liedtextdiktion keine Daseinsberechtigung mehr hat. Um darüber hinwegzutäuschen, wird die Verbindung wechselseitig konstruiert und zu einer vitalen Verzahnung von Mensch und „Laterne“ umgedichtet („Ich gehe mit meiner Laterne und[sic!] meine Laterne mit mir“). In Wahrheit wurde der Mensch jedoch längst zum Opfer der „Laterne“, also: der katholischen Kirche.
Es folgt eine wahnwitzige Idealisierung der Lebenswelt derer, die unter eben jener klerikalen Repression leiden: Dort oben leuchten die Sterne und unten da leuchten wir. Die unterdrückten Massen werden durch die absurde Analogie („Sterne“ – „wir“) in einer menschenverachtenden Weise verspottet. Zudem erinnert der Sternenhimmel („oben“) an die von brennenden Scheiterhaufen übersäte Erde („unten“), ein Umstand, der durch die euphemistische Zustandsbeschreibung („leuchten“) dramatisch verharmlost wird.
Mein Licht ist aus muss als die geradezu logische Konsequenz dieser Verhältnisse gelten. Wie sollte es außerdem anders sein, in einer Lebensform, in der kirchliche Ignoranz gegenüber dem „Licht“ den Gläubigen das Dasein verdunkelt und der Aufklärung keine Chance auf Entfaltung gibt? Für Wissenschaft und Bildung ist es im klerikalen Repressionssystem umgehend „aus“! Dem seiner Würde vollends beraubten Menschen bleibt nichts anderes übrig: ich geh’ nach Haus’. Das gegängelte Pseudoindividuum endet im „Haus“, einem dogmatisch eingezäunten und strengstens bewachten Sittengefängnis, in dem sämtliche Lebensvollzüge permanent kontrolliert werden.
Doch damit nicht genug: Die Gewaltaffinität des Christentums gipfelt in der martialischen Schlusszeile Rabimmel, rabammel, rabumm. Man sieht vor dem freigeistigen Auge die Folterknechte des Pfarrgemeinderats vor der Tür jenes Hauses („rabimmel“), bekommt eingedenk der tradierten Grausamkeiten unweigerlich Angst („rabammel“) und kann sich wegen des großen Einflusses der Kirche gegen die vom Bischof angeordnete Zwangsöffnung („rabumm“) juristisch nicht zur Wehr setzen (Staatskirchenrecht). Die Trennung von Kirche und Staat ist hier eindeutig nicht mehr gegeben.
Fazit
Bei Laternenumzügen ist auf das Absingen von Ich gehe mit meiner Laterne zu verzichten. Es enthält zahlreiche weltanschauliche Konnotationen, die schwere psychische Beeinträchtigungen verursachen und nahtlos anknüpfen an die blutige Tradition der Kirche (Inquisition, Hexenverfolgung, Kreuzzüge – puh: endlich!).
Dr. Josef Bordat
Neutralitätsbeauftragter