"Best of 911"

  • Also ich finde es schade das man, vor lauter Bürokratie Genehmigungen und so ein Zeug, selbst in unserem Bereich so ein Flohzirkus hat durch das die Arbeit aller leidet.


    Für meine Sze. die ich eingesendet habe heißt das, das ich zunächst von manteuffel eine Genehmigung holen müsste, bevor ich die sogenannten Lizenzrechte der HGT weiter abgeben kann, denn ich habe manteuffels Maps genommen und für meine Sze etwas verändert oder komplett eigene daraus gemacht. …??? habe somit keine Standartkarten verwendet


    Mir ist das alles zu hoch und zu kompliziert und mache mit 53 Jahren nicht noch ein Jurastudium um Szenarien einschicken zu können. - Wobei jetzt das nicht gegen dich geht Nils, sondern einfach gegen unsere super durchorganisierte und Lückenklose gesetzliche geregelte PC Welt, in dem der eine dem anderen nicht mehr traut und jeder ständig die Möglichkeit haben muss Klage einreichen zu können.


    Nochmals Nils das ganze geht nicht gegen dich ,du handelst sicherlich richtig im Sinne der Gesetzgebung wen man diese versteht. Aber mir ist es wie erwähnt einfach zu hoch und verstehe es nicht und erscheint mir alles sehr aufwendig und zu kompliziert!

  • Moin, Männers!


    Also, ich verstehe nicht so ganz, wo hier das Problem liegt. Wenn Nils irgendwelche Verzichtserklärungen braucht, um Eure Sce´s bei "Best of 911" einzubauen, macht es doch einfach. Oder wollt ihr noch mit Euren Maps, HGT´s oder was auch immer, Geld verdienen?


    Welche Frage sich mir jetzt noch stellt:


    Wie kann es sein, daß scheinbar irgendwelche HGT´s existieren, die nicht Urbestandteil von SB Pro PE sind? Hat hier jemand zu viel Geld und hantiert mit einer Pro-Version rum?
    (Ups... waren zwei Fragen)


    So, und nu beruhigt Euch mal alle wieder. Nicht, daß die Emotionen hier wieder dermaßen hochkochen und 911 demnächst wieder kurz vorm Exodus steht. Ich würde vorschlagen, wer sich an "Best of 011" beteiligen will unterschreibt diese Verzichtserklärung und wer sich nicht beteiligen will, läßt es einfach und, ganz wichtig, läßt die Anderen machen. Ich denke, wir sind hier alle erwachsen genung um zu wissen, was wir tun.



    Gruß aus Panzerhausen,


    Heidi

  • Im Grunde ist es sehr einfach:

    • Jeder Autor (Szenario-Designer) besitzt das Urheberrecht an dem, was er selbst durch kreatives Schaffen erschafft.
    • Man kann nur Rechte abtreten, die man selbst besitzt
    • Wann immer eine Karte in einem Steel Beasts-Szenario zum EInsatz kommt, gibt es im Grundsatz wenigstens drei verschiedene Autoren - die Landvermesser, die die Höhendaten bereitgestellt haben, die "Gärtner", die die Geländenutzungsdaten erzeugt haben, und den Szenario-Autor.
    • Nur, wenn alle drei einverstanden damit sind, daß eSim Games ihr Werk kommerziell nutzt (indem es Teil einer Update-Installation wird), besteht kein Risiko für eSim Games, auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz verklagt zu werden; das Prozeßrisiko mag klein erscheinen, doch wären eventuelle Schadenersatzforderungen vor amerikanischen Gerichten potentiell existenzgefährdend. Abgesehen davon ist es einfach selbstverständlich, daß eine Firma, die ihre Gewinne ausschließlich vom Konzept des geistigen Eigentums ableitet, die Regeln des geistigen Eigentums beachtet.
    • Für die in Steel Beasts standardmäßig installierten Karten (sowohl Höhendaten als auch Geländedaten) könnt Ihr davon ausgehen, daß ein entsprechendes Lizenzabkommen mit eSim Games vorliegt. Sei es im Falle der Höhendaten durch einseitige Erklärung der Landvermesser (US Geological Survey), die die Nutzung gebührenfrei erlauben, solange sie als Quelle genannt werden, sei es im Falle der Geländenutzungsdaten durch ein Lizenzabkommen, wie auch Ihr es unterschrieben habt.
    • Für alle anderen Karten gilt das erst einmal NICHT. (Höhen-)Karten aus Deutschland, sofern sie nicht von den (NASA) Shuttle SRTM-Datenbanken kommen, sind mit nahezu absoluter Gewißheit von einem Landesvermessungsamt hergestellt worden. Diese verlangen Nutzungsgebühren und erlegen Nutzungsbedingungen auf. Beispielsweise diese, daß ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen (!).
      Ich darf an dieser Stelle mal grundlos spekulieren: Wenn jemand einen Kartensatz über den MilGeo-Dienst nutzt, um eine Höhenkarte für ein Computerspiel zu erzeugen, wäre das vermutlich urheberrechtlich bedenklich, denn die Bundeswehr hat zwar für eigene Zwecke ein Nutzungsrecht an den Daten, nicht aber die Lizenz, anderen diese Daten ebenfalls zugänglich zu machen. Ein Soldat der Bw würde sich also womöglich eines Dienstvergehens schuldig machen.
      Ob man das jetzt vor einem Truppendienstgericht lückenlos beweisen könnte - keine Ahnung.
      Ob ein Landesvermessungsamt einen Fall, wie ich ihn geschildert habe, tatsächlich verfolgen würde (immerhin sind die Daten ja wiederum in einem proprietären Format gespeichert, auf das ein Fremder nicht ohne weitere zugreifen kann) - keine Ahnung.
      Ob ein Richter angesichts dieser Umstände und dem mangelnden Tatmerkmal der kommerziellen Bereicherung eine harte Strafe verhängen würde (gesetzt, man könnte nachweisen, wer genau nun die Urheberrechtsverletzung begangen hätte) - keine Ahnung. Man würde wohl einfach hoffen, nicht entdeckt zui werden, nehme ich an. Wie gesagt, das ist einfach nur grundlose Spekulation.
    • Klar ist aber auch, daß eSim Games keine Szenarios verwerten kann, bei der die Urheberschaft für alle drei Komponenten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

    Bitte keine Privat-Nachrichten an mich!
    eMails integrieren sich viel besser in meinen Arbeitsablauf, oder schreibt's gleich ins Forum, OK?

  • ...Wie kann es sein, daß scheinbar irgendwelche HGT´s existieren, die nicht Urbestandteil von SB Pro PE sind? Hat hier jemand zu viel Geld und hantiert mit einer Pro-Version rum?
    ...


    die Großteil der zu beanstanden Karten sind von Lupus (war glaub ich damals and PzTrpschule). Und auf welchem Wege er die Höhendaten beschafft hat, ist nicht nachzuvollziehen.


    NF schrieb:

    sondern einfach gegen unsere super durchorganisierte und Lückenklose gesetzliche geregelte PC Welt, in dem der eine dem anderen nicht mehr traut und jeder


    das hat ja nix mit PC-Welt oder Internet zu tun. Du bist ja sicherlich auch nicht der Meinung, daß Du ein Buch nahdrucken und verkaufen dürftest, nur weil es öffentlich zugänglich war.




    PS:Wenn ich mich nicht täusche, begeht man Diebstahl, wenn man vom Sperrmüll nimmt.

  • Im Grunde ist es sehr einfach:

    • [...]
    • Klar ist aber auch, daß eSim Games keine Szenarios verwerten kann, bei der die Urheberschaft für alle drei Komponenten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.


    Das ist doch mal eine Aussage.


    Damit sind meine 4 geposteten Sce. leider RAUS, gesonderter Widerruf des bereits erteilen Lizenzabkommens folgt gesondert per Email.


    Ist eigentlich ganz einfach.....



    Behüter und Bewahrer des Andenken an den
    Leopard 1 bei der deutschen Panzertruppe

    Ssnake wrote:


    Zitat


    You and Eisen, Sirs, are self-centered, passive-aggressive whiny, rivet obsessed, ungrateful trolls, and I'm having enough of this



  • [...]
    PS:Wenn ich mich nicht täusche, begeht man Diebstahl, wenn man vom Sperrmüll nimmt.


    Du täuscht....


    Mein BGB, insbesondere das Sachenrecht, ist zwar schon etwas her, war aber immer eines meiner Lieblingsfächer:


    http://www.wuppertal.de/rathau…/ris/www/pdf/00075940.pdf



    Behüter und Bewahrer des Andenken an den
    Leopard 1 bei der deutschen Panzertruppe

    Ssnake wrote:


    Zitat


    You and Eisen, Sirs, are self-centered, passive-aggressive whiny, rivet obsessed, ungrateful trolls, and I'm having enough of this


  • Laß' mich raten: Du arbeitest nicht als Jurist, oder?
    Wenn schon professionelle Juristen naturgemäß in 50% aller Fälle im Irrtum über rechtliche Sachverhalte sind, sollte man als Laie zu solchen Fragen besser schweigen.



    [/...]


    Nein, ich bin nur so ein popeliger Verwaltungsangestellter, der seine zweite Angestelltenprüfung gemacht hat und diesen Job nicht mehr ausübt.


    Das Juristen zu 50% irren, liegt aber nicht an den Juristen, sondern an den Richtern.


    Think about it !



    Behüter und Bewahrer des Andenken an den
    Leopard 1 bei der deutschen Panzertruppe

    Ssnake wrote:


    Zitat


    You and Eisen, Sirs, are self-centered, passive-aggressive whiny, rivet obsessed, ungrateful trolls, and I'm having enough of this


  • Nein, ich bin nur so ein popeliger Verwaltungsangestellter, der seine zweite Angestelltenprüfung gemacht hat und diesen Job nicht mehr ausübt.


    Das Juristen zu 50% irren, liegt aber nicht an den Juristen, sondern an den Richtern.


    Think about it !


    Da bin ich besser dran, hihi. Man beachte den Absatz 2


    http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__46.html in Verbindung mit dem Absatz 1 http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__161.html


    Das erste, was ich gelernt habe...


    ZgFhr Alpha




    Man vergißt vielleicht, wo man die Friedenspfeife vergraben hat. Aber man vergißt niemals, wo das Beil liegt.


    Mark Twain

  • Damit sind meine 4 geposteten Sce. leider RAUS, gesonderter Widerruf des bereits erteilen Lizenzabkommens folgt gesondert per Email.


    Ja, schade, das... die eMail braucht's nicht (außer Du willst es so), da die Verwertung ja eh' nicht erfolgen wird.

    Bitte keine Privat-Nachrichten an mich!
    eMails integrieren sich viel besser in meinen Arbeitsablauf, oder schreibt's gleich ins Forum, OK?

  • die Großteil der zu beanstanden Karten sind von Lupus (war glaub ich damals and PzTrpschule). Und auf welchem Wege er die Höhendaten beschafft hat, ist nicht nachzuvollziehen.


    Lupus, hatte damals die Höhendaten aus Steel Beasts Pro erstellt und uns die Karten zur Verfügung gestellt und es war ihm damals egal was wir mit den Karten machen.
    Alle die gegärtnert haben waren froh das er so frei war uns zu helfen.


    Das gleiche gilt mit seinen Skins da müssten wir ihn ja auch fragen ob wir die nutzen oder ändern dürfen.